Wer braucht einen Energieausweis

Einen Energieausweis brauchen:

  • Eigentümer neu zu errichtender Gebäude.
  • Eigentümer von Gebäuden, für die ab dem 1. 10. 2007 eine Baugenehmigung beantragt oder eine Bauanzeige erstattet oder mit der Bauausführung begonnen wurde.
  • Eigentümer bestehender Gebäude, wenn bestimmte bauliche Änderungen oder Erweiterungen vorgesehen sind und dabei Berechnungen nach der EnEV für das gesamte Gebäude vorgenommen werden.
  • Eigentümer, die Gebäude oder Wohnungen vermieten, verpachten, verleasen.
  • Eigentümer, die mit Gebäuden bebaute Grundstücke, Erbbaurechte oder selbstständiges Gebäudeeigentum, Wohnungs- oder Teileigentum verkaufen wollen.

Keinen Energieausweis braucht:

  • Wer in seinem eigenen Haus wohnt und nicht vermieten oder verkaufen will, es sei denn, er ist Eigentümer eines neuen Hauses, für das ab dem 1. 10. 2007 eine Baugenehmigung beantragt oder eine Bauanzeige erstattet oder mit der Bauausführung begonnen wurde. Eigentümer neuer Häuser müssen den Behörden gegenüber einen Ausweis vorlegen können!
  • Besitzer von Baudenkmälern. Sie können das Denkmal vermieten oder verkaufen, ohne einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Es ist ratsam, sich dies von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigen zu lassen. Die einzelnen Behörden handhaben dies unterschiedlich. Denkmalbesitzer müssen sich auch bei allen Umbau- und Sanierungsvorhaben immer vorher mit der zuständigen Behörde abstimmen.
  • Wer ein Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche besitzt.
  • Vermieter, die schon vermietet hatten, bevor der Ausweis zur Pflicht wurde.

 

 

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